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Anmeldung

Schießordnung

Schießordnung des Schützenvereins Würdinghausen e.V.
 
§ 1   Gültigkeit
Diese Schießordnung tritt am Tage ihres Beschlusses durch die Generalversammlung des Schützenvereins Würdinghausen e.V. in Kraft und bleibt so lange gültig, bis sie von derselben geändert oder außer Kraft gesetzt wird.
 
§ 2   Gegenstand
In dieser Schießordnung wird das Kaiser-, Schützenkönig- und Jungschützenkönig-Vogelschießen geregelt.
 
§ 3   Schießberechtigte
Voraussetzungen für das Erringen der Kaiser- und Königswürden sind:
 
3.1    Kaiser:
Bereits König im Schützenverein Würdinghausen e.V. gewesen.
Mitglied im Schützenverein Würdinghausen e.V.
 
3.2    Schützenkönig:
Nach Vollendung des 23. Lebensjahres (= mindestens 23 Jahre alt).
Bereits seit mindestens 3 Jahren Mitglied im Schützenverein Würdinghausen e.V.
 
3.3    Jungschützenkönig:
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres (= mindestens 16 Jahre alt).
Vor Vollendung des 23. Lebensjahres (= höchstens 22 Jahre alt).
Bereits seit mindestens 1 Jahr Mitglied im Schützenverein Würdinghausen e.V.
Stichtag ist der jeweilige Tag des Vogelschießens.
 
§ 4   Schießfolge & Erringen der Kaiser-/Königswürden
 
4.1    Kaiser:
Die Schützen schießen in der Reihenfolge der Jahrgänge, in der sie König geworden sind, d.h. vom ältesten Jahrgang bis zum jüngsten.
Sollte der Vogel vor Beendigung der ersten Runde, d.h. bevor alle Schusswilligen schießen konnten, fallen, muss der Vogel bzw. ein Teil von ihm wieder aufgehängt werden.
Das Ende der ersten Runde wird vom Vorstand bekannt gegeben.
Danach wird nach o. g. Reihenfolge weiter geschossen.
Derjenige, der dann den Vogel komplett von der Stange schießt, ist Kaiser.
Sollte ein Teil des Vogels übrigbleiben, welches nach Beratung von Vorstand und Schießoffizieren nicht mehr getroffen werden kann, gilt der Vogel als komplett geschossen.
Jeder Schütze kann nur einmal Kaiser werden.
Es wird keine Kaiserprämie vom Schützenverein ausgezahlt.
 
4.2    Schützenkönig:
In der ersten Runde steht es allen Berechtigten zu, einen Schuss auf den Vogel abzugeben.
Möchte ein Schütze erneut schießen, muss er ein Los ziehen. Diese Nummer wird entsprechend in der Schussliste eingetragen, in deren Reihenfolge nach der ersten Runde weiter geschossen wird.
Sollte der Vogel vor Beendigung der ersten Runde, d.h. bevor alle Schusswilligen schießen konnten, fallen, muss der Vogel bzw. ein Teil von ihm wieder aufgehängt werden.
Das Ende der ersten Runde wird vom Vorstand bekannt gegeben.
Danach wird nach o.g. Reihenfolge weiter geschossen.
Ab diesem Zeitpunkt (= Beginn der zweiten Runde) dürfen nur noch diejenigen schießen, die zuvor ein Los gezogen haben und zwar in der Reihenfolge der Schussliste.
Möchte ein Schütze nach der Beendigung der ersten Runde nachträglich mit einsteigen, muss er dies dem Vorstand mitteilen. Nach Beendigung einer vollen Runde (d.h. wenn alle übrigen Mitbewerber mindestens einmal geschossen haben) wird der Nachzügler am Ende der Schussliste eingetragen.
Derjenige, der dann den Vogel komplett von der Stange schießt, ist Schützenkönig.
Sollte ein Teil des Vogels übrigbleiben, welches nach Beratung von Vorstand und Schießoffizieren nicht mehr getroffen werden kann, gilt der Vogel als komplett geschossen.
Ein Schütze kann mehrmals Schützenkönig werden, jedoch erst wieder nachdem sechs Jahre seit dem letzten Königsschuss vergangen sind.
Als Königsprämie wird folgender Betrag ausgezahlt: 500 x aktueller Bierpreis (0,2 Liter).
 
4.3    Jungschützenkönig:
In der ersten Runde steht es allen Berechtigten zu, einen Schuss auf den Vogel abzugeben.
Möchte ein Schütze erneut schießen, muss er ein Los ziehen, diese Nummer wird entsprechend in der Schussliste eingetragen, in deren Reihenfolge nach der ersten Runde weiter geschossen wird.
Sollte der Vogel vor Beendigung der ersten Runde, d.h. bevor alle Schusswilligen schießen konnten, fallen, muss der Vogel bzw. ein Teil von ihm wieder aufgehängt werden.
Das Ende der ersten Runde wird vom Vorstand bekannt gegeben.
Danach wird nach o.g. Reihenfolge weiter geschossen.
Ab diesem Zeitpunkt (= Beginn der zweiten Runde) dürfen nur noch diejenigen schießen, die zuvor ein Los gezogen haben und zwar in der Reihenfolge der Schussliste.
Möchte ein Schütze nach der Beendigung der ersten Runde nachträglich mit einsteigen, muss er dies dem Vorstand mitteilen. Nach Beendigung einer vollen Runde (d.h. wenn alle übrigen Mitbewerber mindestens einmal geschossen haben) wird der Nachzügler am Ende der Schussliste eingetragen.
Derjenige, der dann den Vogel komplett von der Stange schießt, ist Jungschützenkönig.
Sollte ein Teil des Vogels übrigbleiben, welches nach Beratung von Vorstand und Schießoffizieren nicht mehr getroffen werden kann, gilt der Vogel als komplett geschossen.
Jeder Schütze kann nur einmal Jungschützenkönig werden.
Als Jungschützen-Königsprämie wird folgender Betrag ausgezahlt: 250 x aktueller Bierpreis (0,2 Liter).
Würdinghausen, 21.11.2015
Die Generalversammlung
 

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